Vermietete Eigentumswohnung

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Bild: natali_mis/stock.adobe.com
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Ein Verwalter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, für eine vermietete Wohnung eine Einzeljahresabrechnung zu erstellen, die unverändert als wirksame Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter verwendet werden kann.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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