30. Oktober 2009, 09:44 Uhr
Wer sich vor Gericht in einem Vergleich mit den Nachbarn zu einer Handlung verpflichtet, muss diese auch umsetzen. Unterlässt er dies, kann der Nachbar selbst handeln und die Kosten einfordern. In dem Fall sollte auf der Dachterrasse ein Sichtschutz zum Balkon des Nachbarn errichtet werden. Weil der Nachbar aber nicht tätig wurde, griff der Begünstigte zur Selbsthilfe und forderte später die Kosten zurück.
Redaktion (allg.)
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