Waschmaschine II
1167
26. November 2009, 11:36 Uhr
Wird eine Wohnung in Abwesenheit der Bewohnerin durch einen Defekt an der Waschmaschine überschwemmt, so kann die Hausratsversicherung die Regulierung des Schadens nicht mit der Begründung verweigern, die Frau hätte ihre Wohnung während des Waschgangs nicht verlassen dürfen. Beim heutigen Stand der Technik darf man sich auf die Funktionstüchtigkeit einer Waschmaschine verlassen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Waschmaschine II
1.12.2023
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