Wasserschaden
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26. November 2009, 11:44 Uhr
Ein Mieter muss den Zulaufhahn nach dem Laufen der Waschmaschine wieder abdrehen. Versäumt er dies, muss die Hausratversicherung keinen Schadenersatz bezahlen, wenn der Schlauch platzt und es zu einer Überschwemmung kommt.
Redaktion (allg.)
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