29. Oktober 2009, 12:03 Uhr
Schließt ein Bauherr mit einem Unternehmen einen Vertrag über den Bau eines Fertighauses und vereinbaren sie Teilzahlung in drei Raten, so darf der Bauherr den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen, wenn er kurz darauf erfährt, dass in dem Kaufpreis nicht die Kosten für Türen und Sanitäranlagen enthalten sind. Bei Teilzahlungsgeschäften steht dem Kunden in jedem Fall das zeitlich befristete Widerrufsrecht zu.
Redaktion (allg.)
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