1. Verbraucherrechte gelten auch für einen rechtskundigen Rechtsanwalt, sofern das Rechtsgeschäft überwiegend nicht seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder einer sonstigen gewerblichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zugerechnet werden kann.
2. Ein ausschließlich via E-Mail-Kommunikation zwischen einem Architekten und einem Verbraucher geschlossener Architektenvertrag unterliegt einem Widerrufsrecht des Verbrauchers, es sei denn, der Vertragsschluss erfolgt nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems.
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Dr. Olaf Steckhan
Dr. Jonas Müller
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