Vertragsgestaltung

Architektenvertrag: Widerruf durch einen Rechtsanwalt

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Verbraucherrechte gelten auch für einen rechtskundigen Rechtsanwalt, sofern das Rechtsgeschäft überwiegend nicht seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder einer sonstigen gewerblichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zugerechnet werden kann.

2. Ein ausschließlich via E-Mail-Kommunikation zwischen einem Architekten und einem Verbraucher geschlossener Architektenvertrag unterliegt einem Widerrufsrecht des Verbrauchers, es sei denn, der Vertragsschluss erfolgt nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems.

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Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Architektenvertrag: Widerruf durch einen Rechtsanwalt
Seite 52
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