Scheinselbstständige bei Maklern und Verwaltern

Ein Vertrag hilft, entscheidend ist jedoch die Praxis

Mitte Dezember vergangenen Jahres durchsuchten über 300 Zollbeamte Wohn- und Geschäftsräume von Engel & Völkers in Hamburg und anderen Städten des Franchiseunternehmens. Mehrere Lizenznehmer stehen im Verdacht, freie Mitarbeiter de facto wie Angestellte beschäftigt zu haben (Scheinselbstständigkeit).

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Wie sehr ist Ihr Freelancer in die Arbeitsabläufe der auftraggebenden Firma integriert?

Viele Verwalter- und Maklerfirmen, die im Vertrieb ebenfalls mit Freiberuflern zusammenarbeiten, haben sich daraufhin vermutlich gefragt, ob ihnen Ähnliches ins Haus stehen könnte: ob ihre Verträge mit den Freiberuflern juristisch wasserdicht sind und vor allem ob sie alle komplizierten Bestimmungen im Arbeitsalltag beachten. Denn falls es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, sind die Vertragsbestimmungen das eine. Mindestens ebenso wichtig ist die gelebte Arbeitspraxis:

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Bernhard Hoffmann

Bernhard Hoffmann
Fachjournalist

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Artikel Ein Vertrag hilft, entscheidend ist jedoch die Praxis
Seite 44 bis 45
23.2.2023
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