19. November 2009, 11:35 Uhr
Der Erwerber eines Mietgrundstücks muss den Anspruch des Mieters auf die Rückzahlung von überbezahlten Nebenkosten auch dann erfüllen, wenn die Zahlungen schon vor dem Eigentumswechsel erfolgt waren, jedenfalls insoweit der Anspruch nach der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch fällig geworden ist.
Redaktion (allg.)
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Artikel Zuviel gezahlte Nebenkosten









