Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, hatte gegen die Deutsche Wohnen SE im September 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verhängt. Auf den hiergegen eingelegten Einspruch des Unternehmens hat das Landgericht Berlin das Verfahren jetzt eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam gewesen sei. Welche Gründe das Gericht für diesen Beschluss anführt, wollte der Sprecher der Deutsche Wohnen, Marko Rostek, nicht sagen, da das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sei.
Behördenvertreter sprachen von einem „Datenfriedhof“
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk sprach im September 2019 von einem „Datenfriedhof“, den die Behördenvertreter in der EDV der Deutsche Wohnen vorgefunden hätten. Bei Vorortprüfungen im Juni 2017 und im März 2019 habe die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mietern ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Personenbezogene Daten von Mietern seien gespeichert worden, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist. In begutachteten Einzelfällen konnten die Prüfer Jahre alte private Angaben einsehen, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. Es habe sich dabei um Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Mieter gehandelt wie zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.
Datenschutzbeauftragte will Bußgeld weiter eintreiben
In den mehr als anderthalb Jahren zwischen dem ersten und dem zweiten Prüfungstermin habe die Deutsche Wohnen den Datenbestand nicht bereinigt, obwohl zwischenzeitlich die verschärften Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten waren. Zwar habe das Unternehmen Vorbereitungen zur Beseitigung der aufgefundenen Missstände getroffen. Diese Maßnahmen hätten jedoch nicht zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands bei der Speicherung personenbezogener Daten geführt. Die Verhängung eines Bußgeldes wegen eines Verstoßes die DSGVO für den Zeitraum zwischen Mai 2018 und März 2019 sei daher zwingend gewesen.
Gegen die Aufhebung des Bußgeldbescheides durch das Landgericht Berlin kann die Datenschutzbeauftragte beim Kammergericht Widerspruch einlegen. Sie kündigte an, dass Bußgeld weiter durchsetzen zu wollen. Laut Tagesspiegel will Smoltczyk die Staatsanwaltschaft um eine Beschwerde gegen den Beschluss bitten. (Red.)