Baumangel trotz Einhaltung der DIN-Normen

Gericht: OLG
Urteil vom: 26.09.2013
Aktenzeichen: 123 U 115/12
Stadt: Brandenburg

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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1. Die Leistung eines Bauträgers kann auch dann mangelhaft sein, wenn dieser die einschlägigen DIN-Normen eingehalten hat. 2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht die Gebrauchsfähigkeit aufweist, die der Erwerber auf Grundlage des Bauträgervertrages sowie auch außerhalb des Vertrages liegender Umstände, z.B. dem Bauprospekt oder überlassenem Werbematerial, erwarten durfte. 3.

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