Hausverwaltungskosten bei Gewerberaum

Gericht: BGH
Urteil vom: 09.12.2009
Aktenzeichen: XII ZR 109/08

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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1. Im Rahmen von Gewerberaummietverträgen können die Kosten der Hausverwaltung auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters auf den Mieter umgelegt werden. 2. Die vom Vermieter bei Mietvertragsabschluss festgelegte Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen begründet keinen Vertrauenstatbestand zu Gunsten des Mieters.

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