Kautionsanspruch bei Eigentümerwechsel
1. Wechselt bei einer gewerblich vermieteten Immobilie der Eigentümer, geht der Anspruch des bisherigen Vermieters gegen über dem Mieter auf Zahlung der Mietkaution auf den neuen Vermieter über. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Kautionsanspruch bereits vor Eigentumsübergang fällig wurde. 3. Der bisherige Vermieter kann ermächtigt werden, den Kautions anspruch für den neuen Vermieter gerichtlich geltend zu machen, wenn er ein berechtigtes Interesse zur Anspruchsdurchsetzung im eigenen Namen hat.
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