Keine willkürlichen Auskunftsansprüche
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19. Dezember 2012, 15:47 Uhr
Dem Mieter steht gegen den Vermieter weder ein Herausgabe- noch ein Auskunftsanspruch über die Ergebnisse einer von dem Vermieter auf seine Kosten wegen Schimmelbefalls in der Mietwohnung durchgeführten Klima messung zu.
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