Keine willkürlichen Auskunftsansprüche

Gericht: AG
Urteil vom: 07.06.2012
Aktenzeichen: 17 C 21/12
Stadt: Bad Segeberg

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Dem Mieter steht gegen den Vermieter weder ein Herausgabe- noch ein Auskunftsanspruch über die Ergebnisse einer von dem Vermieter auf seine Kosten wegen Schimmelbefalls in der Mietwohnung durchgeführten Klima messung zu.

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