Modernisierung auch ohne Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers
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24. Oktober 2012, 21:07 Uhr
Modernisierungsmaßnahmen, die aus Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers voraussichtlich geeignet sind, den Gebrauchswert der Sache nachhaltig zu erhöhen, können mit einer 3/4-Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden.
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