Nachberechnung von Betriebskosten
Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist.
Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸
Damit die Jahresabrechnung der Nebenkosten gelingt, sollte jeder Vermieter und Immobilienverwalter die gängigsten Fallstricke kennen. Da es immer wieder neue Urteile gibt, erläutert dieses Fachwebinar...