Nachberechnung von Betriebskosten

Gericht: BGH
Urteil vom: 12.12.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 264/12

1106
Bild: natali_mis/stock.adobe.com
Bild: natali_mis/stock.adobe.com

Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Nachberechnung von Betriebskosten
11.7.2022
Beim Betrieb eines Gebäudes entstehen Kosten. Es entstehen laufende Kosten durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks. Diese...
22.9.2022
Vermieter sind verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses jährlich die Betriebskosten auf die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen abzurechnen.
16.6.2021
Alljährlich steht die Betriebskostenabrechnung an. Mieter und Mietrechtsexperten finden in zahlreichen Abrechnungen leider immer wieder formale Mängel. Bereits kleine Fehler in der Gestaltung können...
26.1.2021
Telekommunikationsgesetz
Geht es nach dem Willen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW soll die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich erhalten bleiben. Gemeinsam mit...
13.5.2022
Eine fehlerhafte, ungenaue Abrechnung kann zu Klagen seitens der Mieter führen. Auf Widerspruch und viele Fragen bezüglich der gestiegenen Nebenkosten und der Abschläge sollten Sie vorbereitet sein.