Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung

Gericht: BGH
Urteil vom: 12.01.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 296/09

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Eine vorbehaltlose Nachzahlung des Mieters auf die Nebenkostenabrechnung oder eine vorbehaltlose Erstattung eines Guthabens durch den Vermieter stellen kein Schuldanerkenntnis dar. Die Abrechnung kann nachträglich korrigiert werden.

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