Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung
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24. Oktober 2012, 21:05 Uhr
Eine vorbehaltlose Nachzahlung des Mieters auf die Nebenkostenabrechnung oder eine vorbehaltlose Erstattung eines Guthabens durch den Vermieter stellen kein Schuldanerkenntnis dar. Die Abrechnung kann nachträglich korrigiert werden.
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