Umsatzeinbußen wegen Baumaßnahmen
1. Beeinträchtigen Baumaßnahmen die ortsübliche Benutzung eines auf dem Nachbargrundstück gelegenen Ladenlokals oder Restaurants über das zumutbare Maß hinaus, kann dies einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch des Betroffenen auslösen. 2. Die Zumutbarkeitsschwelle ist bei einem Restaurant dann überschritten, wenn die ortsübliche Nutzung über einen längeren Zeitraum durch nachhaltige Behinderung des Kontakts nach außen verhindert wird und sich dies nachteilig auf den Umsatz auswirkt. 3. Bei der Bemessung des Ausgleichsanspruchs ist der Ertrag zu Grunde zu legen, der vor der Beeinträchtigung erzielt wurde.
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