Vorlage von Belegen beim Wärmecontracting
1106
14. November 2013, 13:58 Uhr
Der Vermieter, der einen Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen hat, ist dem Mieter gegenüber nicht zur Vorlage der dem Wärmelieferanten von dessen Vorlieferanten ausgestellten Rechnung verpflichtet.
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