Empfehlung des BVI e.V.

Stellen Sie sich der Herausforderung: Neue Datenschutzgrundverordnung

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt Prozesse, Inhalte und Organisationen von Immobilienverwaltungen auf den Prüfstand. Nicht zuletzt wegen empfindlicher Bußgelder empfiehlt es sich, eher heute als morgen das Regelwerk in den Blick zu nehmen.

 

Wann und in welchem Umfang dürfen Immobilienverwalter und -vermieter personenbezogene Daten erheben? FOTO: ADOBESTOCK/KZENON
Wann und in welchem Umfang dürfen Immobilienverwalter und -vermieter personenbezogene Daten erheben? FOTO: ADOBESTOCK/KZENON

Wir empfehlen in unserem Fachartikel und in unserem Podcast sich der Herausforderung zu stellen - und zwar umgehend, denn die neuen Richtlinien sind kaum in zwei Wochen zu durchschauen.

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