Cannabis ist in bestimmten Mengen straffrei. Seit 1. April 2024 ist in Deutschland Cannabis legal. Erwachsene Mieter:innen dürfen Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren. Aber, welche Regeln gelten, zum Beispiel bezüglich des Anbau-Platzes und der Menge? Was gilt auf der Terasse, dem Gemeinschaftsgarten, dem Balkon?
Darf der Vermietende den Anbau und/ oder den Konsum von Cannabis einschränken?
Und was gilt, wenn Nachbarn sich beschweren? Dürfen andere Mieter:innen die Miete kürzen, weil sie sich durch den Geruch von Cannabis gestört fühlen?
Dieses Onlineseminar der AWI klärt auf. Vermietende müssen wissen, was mietrechtlich zu akzeptieren wäre, wo die Grenzen des Mietgebrauchs liegen und welche Handhabe bei Störungen des Hausfriedens durch den Anbau, Konsum oder Handel besteht.
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IVV-Fachartikel: Mieter muss für störende Mitbewohner geradestehen