Kündigung des Mietvertrags

Mieter muss für störende Mitbewohner geradestehen

Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken betrifft einen Sachverhalt, der an sich unproblematisch eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnte, wenn es denn der Mieter gewesen wäre, dessen Fehlverhalten zur Kündigung führte und nicht dessen 17-jähriger Sohn. Damit stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter für Mitbewohner verantwortlich ist.

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Lärmbelästigungen aus der Wohnung des Beklagten

im Frühjahr 2017 hatte der Beklagte von der Klägerin eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. Im Mai und im Juli 2020 mahnte die Klägerin den Beklagten ab, weil es in dessen Wohnung zu erheblichen Lärmstörungen und zu Drogenkonsum und damit einhergehendem Cannabisgeruch gekommen war. Im Mai 2021 schließlich kündigte die Klägerin das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos.

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Mieter muss für störende Mitbewohner geradestehen
Seite 47
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