Viele Probenahmen werden abgebrochen
Der Messedienstleister Brunata-Metrona hat mittlerweile mehrere zehntausend Aufträge durchgeführt. Eine aktuelle Auswertung zeige, dass etwa jede zwölfte Legionellenbeprobung abgebrochen werden musste. Ist der Aufraggeber verantwortlich für den Abbruch, so kommt es zu einem kostenpflichtigen Wiederholungstermin.
Ankündigung des Probenehmers beachten
Hauptabbruchgrund (41 %) seien nicht zugängliche Betriebsräume. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) legt in seinem Arbeitsblatt W 551 die Probenahmestellen fest. Die Vorschrift sieht unter anderem vor, dass mindestens eine Probe am Warmwasserbereiter gezogen werden muss. Dieser befindet sich im Normalfall in einem verschlossenen Raum. Nicht selten sei der Schlüssel nicht auffindbar und die Probenahme müsse abgebrochen werden.
An zweiter Stelle lägen nicht zugängliche Wohnungen (21 %). Bei jeder Legionellenbeprobung ist immer auch diejenige Entnahmestelle zu beproben, die am weitesten vom Warmwasserbereiter entfernt ist. In der Regel befindet sich diese in einer Wohnung. Die Probenehmer kündigen sich mindestens zwei Wochen im Voraus per Hausaushang oder Postkarte an. Für den Verwalter empfehle es sich, diesen Vorlauf zu nutzen, um im Dialog mit den betroffenen Nutzern sicherzustellen, dass alle Probenahmestellen zugänglich sind.
Gegebenenfalls defekte Ventile gangbar machen
Defekte Probenahmeventile seien der dritthäufigste Grund für einen Abbruch (15 %). Da die Ventile nur selten geöffnet werden, könne es vorkommen, dass sie sich festsetzen. Deshalb sei es ratsam, bereits bei der Terminierung der Beprobung die Ventile auf ihre Funktion zu prüfen. So bleibe ausreichend Zeit, gegebenenfalls den Installateur des Vertrauens einzuschalten, um defekte Ventile gangbar zu machen.
Weitere 8 Prozent der Abbrüche seien darauf zurückzuführen, dass eine benötigte Entnahmestelle nicht vorhanden ist. Häufig fehle das Probenahmeventil am Warmwasserbereiter. Hiervon seien auch Immobilien betroffen, die in der Vergangenheit bereits beprobt worden sind. Denn bei einem fehlenden Probenahmeventil darf einmalig das Entleerungsventil zur Probenahme verwendet werden. Bis zur nächsten Probenahme muss die Entnahmestelle dann jedoch durch den Installateur nachgerüstet werden. Immobilienbetreiber sollten sich also mit dem Ablauf einer Legionellenbeprobung vertraut machen, so die Empfehlung des Messdienstleisters. Dann könnten sie mit geringem Aufwand dazu beitragen, dass der Probenehmer tatsächlich nur alle drei Jahre klingelt.
In vielen Wohnimmobilien steht dieses Jahr der Besuch des Probenehmers für die Legionellenuntersuchung an. Das liegt daran, dass die Analyse des Trinkwassers auf die gefährlichen Krankheitserreger seit 2013 verpflichtend ist und bei einem unkritischen Ergebnis alle drei Jahre wiederholt wird. Etwa 95 Prozent der Proben liegen unter dem kritischen Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten.
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