Strenge Klauselkontrolle auch bei Geschäftraummietverträgen
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24. Oktober 2012, 21:03 Uhr
1. Auch der gewerbliche Mieter darf nicht durch AGB verpflichtet werden, Schönheitsreparaturen durch einen Fachhandwerker ausführen zu lassen. 2. Dass die Mietsache bei Übergabe in einem mangelfreien Zustand war, muss der Vermieter beweisen.
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