Strenge Klauselkontrolle auch bei Geschäftraummietverträgen

Gericht: OLG
Urteil vom: 09.12.2010
Aktenzeichen: I-10 U 66/10
Stadt: Düsseldorf

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Auch der gewerbliche Mieter darf nicht durch AGB verpflichtet werden, Schönheitsreparaturen durch einen Fachhandwerker ausführen zu lassen. 2. Dass die Mietsache bei Übergabe in einem mangelfreien Zustand war, muss der Vermieter beweisen.

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