Hobbyräume sind keine Wohnräume
1106
24. Oktober 2012, 21:15 Uhr
In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentumsanlage als Teileigentum und Hobbyraum ausgewiesene Räume dürfen nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden.
Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Hobbyräume sind keine Wohnräume










