Kautionsanspruch bei Veäußerung des Mietobjektes
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06. Februar 2014, 11:44 Uhr
Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Kaution geht auf den Erwerber des Mietobjekts über. Die Beendigung des Mietverhältnisses ändert daran nichts.
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