Zweckwidrige Nutzung von Wohneigentum durch den Nießbraucher
1106
27. August 2014, 14:26 Uhr
1. Die Nutzung eines in der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken bestimmten Spitzbodens als selbstständige Wohneinheit ist unzulässig, da die Wohnanlage bei einer Vergrößerung um eine weitere Wohneinheit typischerweise eine intensivere Nutzung erfährt, mit der eine erhöhte Aus- und Abnutzung verbunden ist.
2. Die Wohnungseigentümer können ihre jeweils individuellen Ansprüche gegenüber dem störenden Wohnungseigentümer auf Unterlassung durch Beschluss vergemeinschaften.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Zweckwidrige Nutzung von Wohneigentum durch den Nießbraucher
4.6.2024
Ungleiche Einkommensverteilung als Vorteil nutzen
18.8.2026
Versammlungen im Online-Format
26.10.2026
Förderung von E-Mobilität in Mehrfamilienhäusern









