Hagelschaden
1167
03. November 2009, 16:10 Uhr
Die Wohngebäudeversicherung kommt nicht für jeden Hagelschaden auf. Die Hagelkörner müssen einen Schaden unmittelbar verursacht haben. Andernfalls handelt es sich um einen nicht versicherten Folgeschaden. Im verhandelten Fall hatten Hagelkörner das Regenfallrohr eines Hauses verstopft. Überschießendes Regenwasser drückte ein Kellerfenster ein, Wasser floss in den Keller. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen – der Hausbesitzer zog vor Gericht. Dieses wies die Klage aber ab: Nur wenn der Hagel unmittelbar das Fenster eingedrückt hätte, hätte er den Schaden geltend machen können.
Redaktion (allg.)
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Artikel Hagelschaden
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