05. November 2009, 16:04 Uhr
Kindergeschrei im Treppenhaus zu morgendlicher Stunde müssen andere Mieter hinnehmen, entschied das Gericht. Eine junge, berufstätige Mutter musste ein- bis zweimal in der Woche schon um sieben Uhr morgens zur Arbeit aufbrechen. Dabei schrie ihr eineinhalbjähriger Sprössling im Kinderwagen. Dies störte eine ältere Nachbarin. Sie minderte deshalb die Miete. Der Vermieter akzeptierte das nicht und ging vor Gericht. Dort bekam er Recht. Der Geräuschpegel von Kindern sei völlig natürlich und von Nachbarn hinzunehmen. Deshalb bestehe kein Recht zur Mietminderung.
Redaktion (allg.)
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Artikel Kindergeschrei
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