09. November 2009, 16:20 Uhr
Ein Mieter hatte die Wohnung seiner Eltern übernommen. Darin lag ein schon bei der Übernahme mehr als 18 Jahre alter Teppichboden. Der Mieter verlangte nach einiger Zeit vom Vermieter die Erneuerung des Teppichbodens, weil er Bestandteil der Mietsache sei. Dies lehnte der Vermieter ab. Das Gericht gab ihm Recht. Die Wohnung sei an die Eltern ohne Teppich vermietet worden und einen Austausch des Bodenbelags habe der heutige Mieter bei der Wohnungsübernahme abgelehnt. Da der Teppich aber schon zu jener Zeit seine "Lebensdauer" von rechnerisch etwa zehn bis zwölf Jahren überschritten hatte, könne der Vermieter nicht für einen Schaden aufkommen, der im Grund nicht existiert.
Redaktion (allg.)
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Artikel Alter Teppich
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