Nächtliche Schreianfälle, wüste Beschimpfungen, brutale Morddrohungen - schon kurz nach dem Einzug in ihr neues Heim bereute eine Käuferin den Erwerb eines Mehrfamilienhauses. Ein Nachbar terrorisierte die Käuferin und ihre Familie auf übelste Weise. Wie sich herausstellte, hatte der Mann auch schon die Vorbesitzer massiv schikaniert und letztlich in die Flucht getrieben. Beim Verkauf der Immobilien hatten die Verkäufer dies aber verschwiegen. Die Richter stellten fest: Über das jedes tolerierbare Maß übersteigende Verhalten des Mannes musste ungefragt vor dem Verkauf des Hauses informiert werden. Die Verkäufer mussten der Erwerberin den Kaufpreis sowie die Finanzierungs- und Renovierungskosten gegen Rückgabe des Hauses erstatten.
Redaktion (allg.)
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