Gewerberaummiete sittenwidrig?

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Die Miete für Gewerberäume ist sittenwidrig, wenn sie über 100 % über der ortsüblichen Miete liegt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gezahlt wurde.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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