16. November 2009, 14:19 Uhr
Ist das Dach eines Einfamilienhauses asbestverseucht, können die Ausgaben für die Sanierung sofort als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das Gericht wies die Argumentation des Finanzamtes zurück, das die Absetzbarkeit von nachgewiesenen Gesundheitsgefährdungen abhängig machen wollte.
Redaktion (allg.)
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