17. November 2009, 09:00 Uhr
Setzt ein Vermieter die Betriebskosten in einem Mietvertrag zu niedrig an, kann es sich um ein Lockvogelangebot handeln. Die Miete erscheint einem Interessenten zunächst günstig und kann ihn zur Unterschrift unter den Vertrag verführen. Das ist unzulässig, denn bei der Abrechnung wird der Mieter dann mit einer saftigen Nachzahlung konfrontiert.
Redaktion (allg.)
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Artikel Lockvogelangebot
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