Unbegründete Erhöhungen muss Mieter nicht zahlen

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Wenn in einer Betriebskostenabrechnung einzelne Rechnungsposten im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht sind, muss der Mieter, wenn diese Erhöhung nicht nachvollziehbar und begründet sind, eine Betriebskostennachzahlung nicht leisten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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