20. November 2009, 13:55 Uhr
Wenn rötliches Wasser aus dem Hahn läuft, weil die Leitungen verrostet sind, kann der Mieter die Miete um 1,9 % kürzen - also 19 Mark bei 1.000 Mark Miete. Bei extrem eisenhaltigem Wasser (braune Färbung) sind sogar 20 % Mietkürzungen statthaft. Tipp: Der Mieter darf nicht einfach die Miete kürzen, sondern muss den Vermieter informieren und ihm die Chance zum Abstellen des Mangels in einer angemessenen Frist geben. Erst dann sind Mietkürzungen möglich.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Rost im Wasser?
1.12.2023
GEG und WEG passen nicht formschlüssig zusammen










