23. November 2009, 09:44 Uhr
Eine Frau suchte mit Hilfe eines Maklers ein Grundstück im Süden Münchens. Die Suche verlief erfolgreich, man traf sich zur gemeinsamen Besichtigung. Aber die Kundin kaufte dann doch nicht, sondern ihr Vater gemeinsam mit ihrem Bruder. Der Makler sah sich getäuscht und klagte die Provision ein. Erfolgreich. Die Richter folgten der Maklerauffassung, das Geschäft sei zustande gekommen, wenngleich nicht mit der Auftraggeberin. Die Käufer seien aber wirtschaftlich mit der Maklerkundin identisch und die gesamte Familie hätte dieselbe Absicht, nämlich in dem Objekt zu wohnen.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Makler geprellt?
18.8.2026
"Mein wichtigster Rat ist: ins Handeln kommen“










