26. November 2009, 08:13 Uhr
Auch wenn ein Hausbesitzer seine Grenzbepflanzung unerlaubt wuchern lässt, darf der Nachbar sie nicht eigenmächtig stutzen. Der empörte Eigentümer, der die über einen Meter zu hohe Hecke verschnitt, musste 5.200 Mark Schadenersatz zahlen.
Redaktion (allg.)
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