Wenn ein unverheiratetes Paar ein Haus kauft, gemeinsam bewohnt und sich später trennt, schrillen die Alarmglocken. Hier hatte die Frau den größeren Teil beim Kauf geleistet, nur sie wurde ins Grundbuch eingetragen. Der Partner erhielt zur Absicherung ein Mitbenutzungsrecht. Er forderte nun mit Zinsen seinen Eigenkapitalbetrag und die Hälfte des getilgten Darlehens zurück. Entscheidung: Die Frau muß zahlen, aber ohne Zinsen.Tipp: Beim Hauskauf läßt sich mit einem eindeutigen Vertrag solcher Streit vermeiden. Dieser Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Gemeinschaften sollte stets bei gemeinsamen größeren Verpflichtungen geschlossen werden - auch beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, beim Übergang von Mietverhältnissen. Jeder Notar berät über den Inhalt und entwirft den passenden Vertrag.
Redaktion (allg.)
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