Wohnung ausgeräumt
1167
26. November 2009, 10:55 Uhr
Weil es nicht grob fahrlässig ist, Ausweis und Schlüssel unterwegs in derselben Tasche zu haben, muss die Hausratversicherung zahlen, wenn die Tasche gestohlen und die Wohnung ausgeräumt wird.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Wohnung ausgeräumt










