Kein morscher Ast - kein Schadenersatz
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26. November 2009, 10:59 Uhr
Nicht jeder Schaden, der von Bäumen des Nachbarn verursacht wird, muss von diesem ersetzt werden. So ging ein Landwirt leer aus, dessen Traktor von einem Ast eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes beschädigt wurde. Weil der Ast selbst nicht morsch war, entschied das Gericht, dass der Nachbar seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe. Der Bauer hatte behauptet, der gesunde Ast sei aber von morschen mitgerissen worden - nur hatte er dies nicht beweisen können.
Redaktion (allg.)
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