Bei Erdarbeiten im Zusammenhang mit einer Baustelle besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Rohrleitungen geschädigt werden. Wird versehentlich eine Leitung getroffen, dann kann das eine zeitliche Verzögerung der geplanten Arbeiten und enorme Zusatzkosten verursachen. Bei Baggerarbeiten auf einem Nachbargrundstück riss das Rohr eines Erdwärmekollektors. Obwohl der geschädigte Auftraggeber den Schaden schon selbst durch Verlegung eines neuen Rohres beseitigt hatte, musste der Tiefbauunternehmer den fiktiven, also aktuell gar nicht mehr existierenden Schaden, begleichen.
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