Fenster auf und dann in den Urlaub
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26. November 2009, 11:02 Uhr
Wer für längere Zeit seine Wohnung verlässt, sollte zuvor kontrollieren, ob alle Fenster geschlossen sind. Denn bleibt eines gekippt geöffnet, kann dadurch der Versicherungsschutz im Falle eines Einbruchs erlöschen. Ein Mieter hatte das Kellerfenster angekippt offen stehen lassen und war in den Urlaub gefahren. Diebe drangen durch das Fenster ein. Die Richter entschieden, der Mieter habe grob fahrlässig gehandelt. Im Ergebnis brauchte die Hausratversicherung deshalb nicht zahlen.
Redaktion (allg.)
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