Ohne Hausratversicherung kein Steuersparen

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Eine Hausratversicherung lohnt sich auch aus steuerlichen Gründen. Muss nämlich ein Wohnungsbesitzer wegen eines Rohrbruches seinen Hausstand neu anschaffen, kann er dies grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung vom Einkommen absetzen. Das Gericht entscheid jedoch, dass er mit einer Hausratversicherung die über die Deckungssume hinausgehenden Kosten geltend machen kann.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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