Rutschfest

1167
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com

Eine Mieterin, die auf einer regennassen Treppe im Haus ausrutscht, hat zumindest dann Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, wenn die geflieste Treppe die "zu fordernde Rutschfestigkeit" nicht hatte. In dem entschiedenen Fall wurde der Mieterin aber ein Drittel Mitverschulden angerechnet, weil ihr der Zustand der Treppe bekannt war.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Rutschfest
26.11.2025
Mehr Recycling, weniger Abfall
Erste Projekte zeigen: Zirkuläres Bauen besteht den Praxistest. Das dafür nötige gebrauchte Material zu finden, ist allerdings noch Puzzlearbeit. Doch der Aufwand kann sich lohnen, wie attraktive...
4.3.2024
Streit bei Auszug
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses sind nicht gerade selten. Bekanntlich verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen...
5.12.2024
Verkehrssicherung
Nicht jeder Weg muss vom Eigentümer eines Grundstücks mit derselben Sorgfalt geräumt, gestreut oder von Hindernissen befreit werden.
3.4.2024
Seid Unternehmer!
Massiver Wohnungsmangel in allen Ballungsräumen einerseits, andererseits totaler Einbruch der Neubautätigkeit abseits des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Was ist zu tun? In der Titelstory dieser...
1.12.2023
Schäden durch Internet-Kriminalität
Ein Hackerangriff kann die Existenz Ihres Unternehmens massiv bedrohen. Neben den eigenen Schäden entstehen zusätzliche Kosten für den Support durch externe Dienstleister. Außerdem kann es zu...
29.2.2024
Wenn Vermieter:innen die Miete nach einer durchgeführten Modernisierung erhöhen möchten, sollten sie dieses aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kennen.