Verkehrssicherung

Keine Räumpflicht für rutschige Nebenwege

Nicht jeder Weg muss vom Eigentümer eines Grundstücks mit derselben Sorgfalt geräumt, gestreut oder von Hindernissen befreit werden.

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Während es bei zentralen Zugängen durchaus erforderlich ist, sehr akkurat vorzugehen, darf man es bei einem selten genutzten Zuweg auch mal etwas großzügiger angehen. Der konkrete Fall drehte sich um einen unbeleuchteten Steinweg, der über eine offene Tür von der Garage aus erreichbar war und zur Terrasse führte. Eine Nachbarin nutzte ihn, rutschte auf nassen Blättern und Moos aus, verletzte sich (unter anderem Kreuzbeinfraktur) und forderte 20.000 Euro Schadenersatz sowie Schmerzensgeld. Doch durch zwei Instanzen hindurch wurde ihr bereits die beantragte Prozesskostenhilfe verwehrt.

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