22. Dezember 2009, 15:56 Uhr
Bekommt der Bauherr einer Immobilie vom Bauträger einen exakten Fertigstellungsplan, kann er vom Bauvertrag zurücktreten und sämtliche Kosten erstattet verlangen, wenn der Termin erheblich überschritten wird.
Redaktion (allg.)
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Artikel Zu spät gebaut?
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