Beeinträchtigung durch Wärmeschutz

1167
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com

Nehmen die Wohnungseigentümer im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme (Anbringung eines Vollwärmeschutzes) bauliche Veränderungen vor, die über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinausgehen und einen Wohnungseigentümer mehr als nur unerheblich beeinträchtigen (Anbringung eines Geländers über der Terrassenbrüstung), kann dieser Wohnungseigentümer grundsätzlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Dem Anspruch kann, wenn die Kosten eines Rückbaus in keinem angemessenen Verhältnis zu den Beeinträchtigungen stehen, der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Ausgleich des durch die Beeinträchtigung verursachten Wertverlustes des betroffenen Wohnungseigentums in Betracht kommen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Beeinträchtigung durch Wärmeschutz
2.10.2025
Bauliche Veränderung 

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den einzelnen Rechtsbegriffen der Vorschriften über bauliche Veränderungen gem. §§ 20, 21 WEG schreitet voran. Vorliegend stand der Begriff der...
6.11.2023
Kaufrecht
Bestandsimmobilien werden üblicherweise mit einem sogenannten Gewährleistungsausschluss, das heißt dem Ausschluss der Sachmängelhaftung, verkauft. Stellt sich nach Kaufvertragsabschluss heraus, dass...
26.11.2025
Baumängel
Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums im räumlichen...
6.11.2023
Balkonsolaranlagen im Miet- und WEG-Recht
Mit Stecker-Solaranlagen können Mieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer einen Teil ihres Strombedarfs klimafreundlich selbst erzeugen. Ende 2022 waren in Deutschland 61.397 solcher PV-Module...
22.10.2025
Urteil zu Schönheitsreparaturen
Vergilbte Wände und Decken sowie intensiver Nikotingeruch gehen über die normale Abnutzung der Mietsache hinaus – daher muss ein Mieter für die Renovierung der Wohnung zahlen. Eine klagende...
1.12.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme
Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte gilt ab 1. Januar 2024 als privilegierte bauliche Veränderung. Die entsprechende Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes befindet sich aktuell auf der...