Beschlussanfechtung

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Bild: sebra/stock.adobe.com
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Mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann ein Antrag auf Feststellung des wirklich gefassten, aber vom Versammlungsleiter nicht festgestellten Beschlussinhalts verbunden werden. In diesem Fall: Bestellung des zweitplatzierten anstelle des erstplatzierten Bewerbers zum Verwalter. Dies setzt aber voraus, dass, abgesehen von der unrichtigen Feststellung des Abstimmungsergebnisses, sonst alle Erfordernisse eines wirksamen Beschlusses gegeben sind.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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