Streit um den Heckenschnitt

Landesrechtliche Regelungen geben oft vor, wie hoch eine Hecke auf einer Grundstücksgrenze sein darf. Nachbarn können jedoch nicht verlangen, dass der Eigentümer seine Hecke vorsorglich im Herbst und Winter so stark herunterschneidet, dass sie im Sommer die zulässige Höhe nicht überschreitet.

1167
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com

Aus dem Tatbestand

Hecken sorgen immer wieder für Streit unter Grundstücksnachbarn. Wachsen sie hoch, sorgen sie für zu viel Schatten. Gehen sie in die Breite, blockieren sie Gehwege oder reichen auf das Nachbargrundstück. Wie viel Abstand eine Hecke zur Grundstücksgrenze haben muss, ist von ihrer Höhe abhängig. Entsprechende Regelungen finden sich in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. Allerdings sind auch dem Heckenschnitt gesetzliche Grenzen gesetzt. So verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September zurückzuschneiden.

Der Fall: Ein Grundstückseigentümer hatte sich über die Hecke seines Nachbarn geärgert. Er war der Ansicht, dass diese sein Grundstück zu sehr verschattet. Dem Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg entnahm er, dass die Hecke höchstens 180 cm hoch sein durfte. Er forderte nun von seinem Nachbarn einen vorsorglichen Rückschnitt der Hecke im Herbst oder Winter, damit diese im Frühjahr und Sommer die vorgeschriebene Höhe nicht überschreite. Vor dem Amtsgericht bekam er in erster Instanz Recht. Der Heckeneigentümer legte jedoch Rechtsmittel ein.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Landgericht Freiburg wies die Klage ab. Der Eigentümer der Hecke sei nicht verpflichtet, diese während der Herbst- und Wintermonate so weit zurückzuschneiden, dass sie ganzjährig niedriger als 180 cm sei. Eine solche Pflicht gehe aus dem Nachbarrechtsgesetz nicht hervor. Auch praktische Gründe stünden einem solchen Anspruch entgegen: Pflanzenwachstum sei nicht vorhersehbar. Niemand könne im Voraus wissen, wie stark eine Hecke das ganze Jahr über wachse und wie stark sie dementsprechend vorsorglich zurückzuschneiden sei. Ein solcher Anspruch sei deshalb auch gar nicht vollstreckbar.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Gericht: Landgericht Freiburg
Aktenzeichen: 3 S 171/16
Urteil vom: 07.12.2017

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Streit um den Heckenschnitt
4.3.2024
Garten
Wer an der Grenze zu seinem Nachbargrundstück eine Hecke anlegt, muss nach dem geltenden Nachbarrecht dafür sorgen, dass die Pflanzen je nach Grenzabstand eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
6.11.2024
Nachbarrechtsgesetz | Bauen
Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch die Nachbarrechtsgesetze der Länder sehen verschiedene zivilrechtliche Regelungen vor, die einen Grundstückseigentümer vor negativen Einwirkungen, die...
15.5.2025
Schalldämmung für Wärmepumpen
Die Außengeräte von Wärmepumpen sind vielen Mitmenschen nicht nur ein Dorn im Auge, sondern werden auch als störende Lärmquelle empfunden. Deshalb sollte der Gerätestandort sorgsam ausgewählt werden...
5.12.2024
Nachbargrundstück
Ein Wasserrohrbruch oder Brand auf einem Grundstück können sich auch auf das Nachbargrundstück auswirken und dort erhebliche Schäden verursachen. Wenn dem Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück...
4.3.2024
„Grünes Haus“ von Architekten Hild und K
Im Dezember begann die GEWOBA mit der Vermietung von Wohnungen im „Grünen Haus“ in Bremen. Das Gebäude setzt mit seiner markanten Kubatur einen städtebaulichen Akzent.
7.7.2026
Pflanzen haben es an sich, dass sie wachsen und gedeihen. In vielen Fällen ist das ja durchaus auch erwünscht. Doch manchmal stoßen sich Nachbarn an Hecken, die in die Höhe streben, und an Ästen, die...