Abkürzungen der Pflichtangaben

Am 1. Mai trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für die Vermarktung von Immobilien mittels Anzeigen haben sich damit erhebliche Änderungen ergeben.

Foto: Minol
Foto: Minol

Die EnEV 2014 verpflichtet zur Angabe bestimmter Energiemerkmale in kommerziellen Medien. Das Inserat muss nun bestimmte Pflichtangaben enthalten, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieausweis vor. „Vor allem in Printmedien werden die Anzeigenkosten durch die Pflichtangaben in die Höhe getrieben“, sagt Sun Jensch, Geschäftsführerin des IVD Bundesverband.

Um hohe Anzeigenkosten zu sparen, können in den Anzeigen Abkürzungen verwendet werden. „Dies ist grundsätzlich zulässig“, erklärt Jensch. Allerdings hat das zuständige Bundesministerium bisher kein offizielles Abkürzungsverzeichnis erstellt.

Die nachfolgenden Abkürzungen können verwendet werden, sofern das Abkürzungsverzeichnis entsprechend mit abgebildet wird. „Die isolierte Verwendung kann gegebenenfalls zu Abmahnungen führen, da der Adressat nicht eindeutig erkennen kann, was abgekürzt wurde“, sagt Jensch.

Mögliche Abkürzungen:

1. Die Art des Energieausweises (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV)
Verbrauchsausweis: V
Bedarfsausweis: B

2. Der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/(m²a) (§ 16a Abs. 1 Nr. 2 EnEV),

zum Beispiel 257,65 kWh

3. Der wesentliche Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)
- Koks, Braunkohle, Steinkohle: Ko
- Heizöl: Öl
- Erdgas, Flüssiggas: Gas
- Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: FW
- Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hz
- Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix: E

4. Baujahr des Wohngebäudes (§ 16a Abs. 1 Nr. 4 EnEV)

Bj, zum Beispiel Bj 1997

5. Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 EnEV)

A+ bis H, zum Beispiel B

Eine Anzeige könnte, wenn die verwendeten Abkürzungen veröffentlicht sind, wie folgt lauten:

Verbrauchsausweis, 122 kWh/(m²a), Fernwärme aus Heizwerk, Baujahr 1962, Energieeffizienzklasse D

mögliche Abkürzung:

V, 122 kWh, FW, Bj 1962, D

Gibt die Zeitung oder das Portal, in denen inseriert wird, ein eigenes Verzeichnis vor, sollte dieses unbedingt verwendet werden. Gibt es kein Abkürzungsverzeichnis, sind Abkürzungen unzulässig, soweit hieraus nicht deutlich wird, was abgekürzt wurde. (Quelle: IVD Bundesverband)

 

 

Printer Friendly, PDF & Email
5.9.2025
Dekarbonisierung
Auf dem Weg zur energetischen Sanierung gibt es einen neuen Leitfaden für Verwalter: das Gebäuderaster. Als Grundlage dient das GEG und die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) der EU. Das...
11.12.2023
Kompromiss beim Effizienzstandard (EPBD)
Die EU verzichtet auf die Einführung von Zwangssanierungen für energetisch schlechte Gebäude. Nach einer Schätzung der KfW-Bank hätte das Kosten in Höhe von 254 Milliarden Euro verursacht. Statt...
1.9.2025
Ranking
Bei Wohngebäuden gibt es die Effizienzklassen A+ (sehr effizient) bis H (sehr hoher Verbrauch). Eine GeoMap-Analyse untersuchte die Angebotsanzeigen von Neubauten und Bestandsgebäuden. Die Ergebnisse...
8.2.2024
Heizungstausch in der WEG
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 stehen Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) vor umfassenden Herausforderungen. Die GEG-Regelungen zielen darauf ab, den...
30.11.2023
Techem Analyse
Energieausweise geben detailliert Auskunft über den energetischen Zustand von Immobilien und sind jeweils zehn Jahre gültig. Eine aktuelle Analyse von Techem, einem Serviceanbieter für nachhaltige...
2.1.2026
Neues Jahr, neue Regelungen? Vieles bleibt beim Alten, es wird aber auch rechtliche Anforderungen und veränderte Rahmenbedingungen geben, die für Vermieter, Verwalter und Eigentümer wichtig sind. Sehr...